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ANWENDBARES RECHTDiese Bedingungen unterliegen englischem Recht.
Gemäß 31 Abs. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes informiert Goldman, Sachs & Co. oHG ("GSoHG") nachfolgend über sich und seine Wertpapierdienstleistungen. Es gelten die Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes ("WpHG") für Goldman, Sachs & Co. oHG ("GSoHG"). Dieses wurde durch die Umsetzung der Finanzmarkt-Richtlinie (Markets in Financial Instruments Directive - MiFID) wesentlich geändert. Entsprechend den Anforderungen des WpHG möchte GSoHG Ihnen daher folgende Informationen zur Verfügung stellen:
1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN
GSoHG ist eine offene Handelsgesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Friedrich-Ebert-Anlage 49 (MesseTurm), 60327 Frankfurt am Main, Deutschland; Tel: +49 (0)69 7532 1000. Weitere Informationen über GSoHG und ihre Dienstleistungen erhalten Sie bei Ihrem Kundenberater. GSoHG verfügt über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn bzw. Lurgiallee 12, 60439 Frankfurt am Main, Deutschland, und wird von ihr beaufsichtigt. GSoHG bietet verschiedene Finanzdienstleistungen wie z. B. die Entgegennahme und Weiterleitung von Aufträgen in Bezug auf Finanzinstrumente sowie Vermögensverwaltung und Anlageberatung an. Maßgebliche Sprachen für die Geschäftsbeziehung zwischen GSoHG und ihren Kunden sind Englisch und/oder Deutsch. Die Kommunikation erfolgt hauptsächlich mündlich, schriftlich (auch per Fax), per E-Mail oder über sonstige elektronische Kommunikationsmittel. Bitte beachten Sie, dass Aufträge zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten gegenüber GSoHG mündlich erteilt werden müssen, sofern Sie mit GSoHG nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen haben.
2. VERSENDUNG VON BESTÄTIGUNGEN UND RECHNUNGSABSCHLÜSSEN
Grundsätzlich werden Aufträge nicht von GSoHG selbst ausgeführt, sondern an ausführende Broker oder Depotbanken weitergegeben, zu denen auch Konzerngesellschaften der Goldman Sachs-Gruppe gehören. GSoHG wird keine Ausführungsbestätigungen an Kunden verschicken, bemüht sich jedoch darum, dass die ausführenden Broker oder Depotbanken Ausführungsbestätigungen baldmöglichst, spätestens aber innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist, bereitstellen. Wenn GSoHG Vermögensverwaltungsleistungen erbracht hat, erhalten Kunden regelmäßig Depotauszüge von der betreffenden Depotbank auf einem dauerhaften Datenträger. Die Bestätigung muss, soweit relevant, die folgenden Angaben enthalten:
- Name oder sonstige Bezeichnung des Kontos des Privatkunden,
- Zusammensetzung und Bewertung des Finanzportfolios mit Einzelangaben zu jedem gehaltenen Finanzinstrument, seinem Marktwert oder, wenn dieser nicht verfügbar ist, dem beizulegenden Zeitwert, dem Kontostand zum Beginn und zum Ende des Berichtszeitraums sowie der Wertentwicklung des Finanzportfolios während des Berichtszeitraums,
- Gesamtbetrag der in dem Berichtszeitraum angefallenen Gebühren und Entgelte, mindestens aufgeschlüsselt in Gesamtverwaltungsgebühren und Gesamtkosten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung sowie einen Hinweis, dass eine detailliertere Aufschlüsselung auf Anfrage übermittelt wird,
- Vergleich der Wertentwicklung während des Berichtszeitraums unter Angabe einer Vergleichsgröße, falls eine solche zwischen dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen und dem Kunden vereinbart wurde,
- Gesamtbetrag der Dividenden-, Zins- und sonstigen Zahlungen, die während des Berichtszeitraums im Zusammenhang mit dem Kundenportfolio eingegangen sind,
- Informationen über sonstige Maßnahmen des Unternehmens, die Rechte in Bezug auf im Finanzportfolio gehaltene Finanzinstrumente verleihen.
Entsprechend den Vereinbarungen mit der betreffenden Depotbank werden die Depotauszüge gegebenenfalls auch die folgenden Informationen im Hinblick auf ausgeführte Geschäfte enthalten:
- Handelstag,
- Handelszeitpunkt,
- Art des Auftrags,
- Ausführungsplatz,
- Finanzinstrument,
- Kauf-/Verkauf-Indikator
- Wesen des Auftrags, falls es sich nicht um einen Kauf- oder Verkaufsauftrag handelt,
- Menge,
- Stückpreis; bei teilweiser Ausführung des Auftrags darf das Wertpapierdienstleistungsunternehmen den Preis für die einzelnen Tranchen oder den Durchschnittspreis übermitteln; bei Angabe eines
- Durchschnittspreises hat es einem Privatkunden auf Wunsch den Preis der einzelnen Tranchen zu übermitteln,
- Gesamtentgelt.
Depotauszüge werden grundsätzlich in monatlichen Abständen versendet. Hat die Führung von Privatkundenkonten ein Geschäft zum Gegenstand, das eine ungedeckte Position bei einem Geschäft mit Eventualverbindlichkeiten enthält, wird GSoHG dem Privatkunden auch diejenigen Verluste mitteilen, die einen etwaigen, zuvor zwischen ihm und dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen vereinbarten Schwellenwert übersteigen. Weitere Informationen zu Berichten über die Ausführung von Aufträgen sowie weitere Informationen zur Vermögensverwaltung entnehmen Sie bitte den einschlägigen Vermögensverwaltungsverträgen.
3. VERWAHRUNG VON FINANZINSTRUMENTEN UND KUNDENGELDERN
Grundsätzlich werden Vermögenswerte oder Kundengelder nicht von GSoHG verwahrt. Für Angelegenheiten, die die Verwahrung von Finanzinstrumenten und Kundengelder betreffen, sind die jeweiligen Depotbanken zuständig. Es gelten die jeweils auf die Geschäftsbeziehung mit den Depotbanken anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Nähere Informationen sind auf Anfrage erhältlich. Allerdings ist GSoHG der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen.
4. AUSFÜHRUNG VON AUFTRÄGEN
GSoHG hat Vorkehrungen getroffen, um die bestmögliche Ausführung von Kundenaufträgen im Sinne des WpHG zu ermöglichen. Unter anderem hat GSoHG Ausführungsgrundsätze erarbeitet. Eine Zusammenfassung ihres Inhalts ist in dem Vermögensverwaltungsvertrag dargestellt und weitere Informationen sind auf Anfrage erhältlich.
5. INTERESSENKONFLIKTE
GSoHG und die mit ihr verbundenen europäischen Unternehmen ("Goldman Sachs") bieten zahlreichen Kunden ein breites Spektrum an Finanzdienstleistungen. Bei einem derart breiten Leistungsspektrum, das Leistungen wie Investment Research, Anlageberatung, Wertpapierhandel, Vermögensverwaltung, Corporate Finance, Underwriting oder die Begleitung von Wertpapieremissionen sowie Beratung bei Fusionen und übernahmen umfasst und das sich auf diverse Kunden- und Produktgruppen erstreckt, können widerstrebende Interessen bestehen. Goldman Sachs hat daher Schriftlich niedergelegte Grundsätze zum Umgang mit Interessenkonflikten erarbeitet. Diese sind von GSoHG Mitarbeitern stets zu beachten. Aus ihnen ergibt sich, wie Goldman Sachs bei Vorliegen von Interessenkonflikten vorgeht. Goldman Sachs hat analysiert, unter welchen Umständen bei der Erbringung bestimmter Leistungen und Tätigkeiten Interessenkonflikte auftreten können, die den Kundeninteressen schaden können. Zum Umgang mit derartigen Interessenkonflikten hat Goldman Sachs Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen entwickelt, um zu gewährleisten, dass die Ausführung von Dienstleistungen oder Tätigkeiten mit der erforderlichen Integrität und Unabhängigkeit erfolgt, um die Kundeninteressen zu schützen. Zu diesen Grundsätzen, Verfahren und Maßnahmen zählen insbesondere der Aufbau von Vertraulichkeitsbereichen und die Kontrolle der Informationsweitergabe, geeignete Organisationsstrukturen und Aufsichtsfunktionen (um unangebrachte Einflussnahme eines Mitarbeiters auf einen anderen oder die Beteiligung eines Mitarbeiters, die den ordnungsgemäßen Umgang mit Interessenkonflikten beeinträchtigen könnte, zu vermeiden) und die Entkoppelung der Mitarbeitervergütung von den durch Mitarbeiter erzielten Einkünften. Die Grundsätze sehen vor, dass unter bestimmten Umständen eine allgemeine Unterrichtung über einen möglichen Interessenkonflikt durch Goldman Sachs gegenüber einem Kunden Angebracht sein kann. Weitere Einzelheiten zu den bei Goldman Sachs angewandten Grundsätzen zum Umgang mit Interessenkonflikten sind auf Anfrage erhältlich.
6. EINSTUFUNG VON KUNDEN ALS PRIVATKUNDEN
Wenn GSoHG Sie als Privatkunden einstuft, kommen Ihnen die besonderen aufsichtsrechtlichen Vorschriften zum Schutz von Privatkunden zugute.
7. HINWEIS ZU RISIKEN UND EIGENSCHAFTEN VON FINANZINSTRUMENTEN
Ein Kunde sollte nur Geschäfte mit Finanzinstrumenten tätigen, sofern er über erforderliche Kenntnisse über die entsprechenden Finanzinstrumente und die damit verbundenen Risiken verfügt. Der Kunde sollte sich außerdem vergewissern, dass das Produkt angesichts seiner Anlageziele, Risikoneigung und sonstigen persönlichen und finanziellen Situation für ihn geeignet ist. GSoHG hält standardisierte Basisinformationen zu Finanzinstrumenten und den mit ihnen verbundenen Risiken bereit. Diese wird GSoHG dem Kunden im Einzelfall zur Verfügung stellen und sie sind auf Anfrage beim Kundenberater erhältlich.
8. BESCHWERDEREGELUNGEN
GSoHG ist zur Einrichtung interner Verfahren für eine angemessene und zügige Behandlung von Beschwerden verpflichtet. Kunden werden gebeten, sich im Beschwerdefall schriftlich an die Compliance Abteilung der GSoHG unter der unter 1. genannten Adresse zu wenden.
9. KOSTEN UND SONSTIGE GEBÜHREN
Die tatsächlich anfallenden Kosten und Gebühren bestimmen sich nach den jeweils erbrachten Leistungen. Gebühren werden im Einzelfall mit GSoHG vereinbart. Eine Information über die Standard fees and charges sind Bestandteil sämtlicher Kundenverträge. Bitte beachten Sie, dass aufgrund von Transaktionen in Zusammenhang mit den Finanzinstrumenten oder diesbezüglichen Wertpapierdienstleistungen weitere Kosten, beispielsweise Steuern, anfallen können, die nicht von GSoHG getragen oder erhoben werden.
Wenn Sie weitere Informationen zu GSoHG oder einem mit GSoHG verbundenen Unternehmen wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater bei Goldman Sachs.